Einverständniserklärung

Einverständniserklärung

 

EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG

nach §27 Absatz 3 Satz 1 und 2 Deutsches WaffG

 



Für unser Kind bzw. unsere(n) Jugendliche(n)1

 

                    Vorname:                               ................................................................................................

  

                    Name:                                    ................................................................................................

  

                   Geb.Datum:                           ................................................................................................

 

                   PLZ/Wohnort:                         ................................................................................................

 

                  Straße:                                      ................................................................................................

 

                  Telefon Nr.:                           ................................................................................................


 

geben wir bis auf Widerruf unser Einverständnis, an dem bei Fabio Ramella angesetzten Übungsschießen auf der ausgewählten Schießanlage im Rahmen des Waffengesetzes und des Jugendschutzgesetzes teilzunehmen und bestätigen dies mit unserer Unterschrift.



.................................................................................. , .........................................

(Ort)                                                                             (Datum)

 

Die Sorgeberechtigten:



   ............................................................                                        ................................................................

 



1 §27 WaffG. Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf  

 

Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu

einem Kaliber von 5,6mm (.22l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist.